SpardaSorgenFrei
Damit Sie sich immer alles leisten können – Sichern Sie jetzt Ihre laufenden Kosten ab
Autos, Abos, Handy, Miete, Strom und Gas - SpardaSorgenFrei springt immer dann ein, wenn Ihre unverzichtbaren Ausgaben etwa bei Krankheiten oder Jobverlust zur Belastung werden. Außerdem erhalten Sie einen Ereignisbonus bei Geburt Ihres Kindes, Eintritt eines Pflegefalls oder im Todesfall.
Absicherung entdecken Versorgungslücke berechnen
Was sind Fixkosten?
Das zahlen Sie monatlich wirklich!
Restaurantbesuche, Urlaube oder Konzerte - überall lässt sich sparen. Aber die Fixkosten bleiben, egal wie sehr Sie sich einschränken.
Wohnen
Miete/Raten, Gas/Strom, Hausrat
Mobilität
Tanken, Kfz-Steuer, Fahrkarten
Verträge
Mobilfunk, Abos, Streamingdienste
Lebensmittel
Mahlzeiten zuhause, Kantine
Altersvorsorge
Sparen, Lebensversicherung
Kinder
Betreuung, Bilder, Hobbys
Freizeit
Vereine, Fitnessstudio, Haustiere, Hobbys, Restaurantbesuche
Versicherungen & Steuer
Haftpflicht-, Hausrat-, Krankenversicherung & Kfz-Steuer
Was bedeutet das in Zahlen?
Durchschnittliche Fixkosten deutscher Haushalte
Verschaffen Sie sich anhand der folgenden Beispiele einen groben Überblick, wofür ein durchschnittlicher Haushalt in Deutschland pro Monat Geld ausgibt. Diese Durchschnittswerte geben Ihnen einen guten Anhaltspunkt, um Ihre eigenen Ausgaben damit zu vergleichen. Schauen Sie sich dazu das Haushaltsszenario an, das Ihrer Lebenssituation am nächsten kommt.
Quelle: www.konsumvergleich.de
Was ist eine Versorgungslücke?
Wenn das Leben ein Loch ins Portemonnaie reißt.
Ihre Lebenserhaltungskosten decken Sie mit Ihrem Arbeitseinkommen. Fallen Sie beruflich aus, bleiben nur noch die wesentlich geringeren, gesetzlichen Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
Bei längerer Krankheit sinkt das Einkommen ab der 7. Woche merklich. Ein Großteil der Arbeitsunfähigkeiten ist auf eine schwere Krankheit zurückzuführen. Eine schwere Krankheit kann die Lebenshaltungskosten erhöhen, z.B. durch Medikamente, Behandlungen, Umbauten und Fahrtkosten. Aber auch besondere Ereignisse beeinflussen Ihre finanzielle Situation. Das kann die Geburt eines Kindes sein, aber auch der Partner oder das Kind, dass zum Pflegefall wird oder - im schlimmsten Fall - versterben.
Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit.¹
Anteil der Arbeitsunfähigkeiten, die durch eine Erkrankung des Muskel-Skelett-Systems verursacht wurden.²
Diagnosen pro Jahr für eine der drei häufigsten schweren Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall)³
Durchschnittliche Kosten, die durch eine Geburt entstehen.⁴
Quellen: ¹,³ Bundesministerium für Gesundheit | ² DAK-Gesundheitsreport 2023 | ⁴ Berliner Sparkasse
Wie viel Schutz benötigen Sie?
Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke
Wissen Sie, wie hoch die gesetzlichen Ersatzleistungen ausfallen, wenn Sie Ihren Job verlieren oder krank werden? Und ist Ihnen klar, wie lange Sie welche Leistungen erhalten? Eines vorweg: Ihr Einkommen wird sehr viel geringer sein! Berechnen Sie jetzt Ihre persönliche Einkommenslücke, Sie werden verblüfft sein!
Welche Versicherungspakete gibt es?
Das passende Absicherungspaket für jede Situation
Wie ist Ihr Arbeitsverhältnis?
14,75 € mtl.
-
300 € mtl.bei Arbeitsunfähigkeit
-
0 € mtl.bei Arbeitslosigkeit
-
1.000 € einmaligEreignisbonus
-
5.000 € einmaligSoforthilfe bei schwerer Krankheit
29,96 € mtl.
-
600 € mtl.bei Arbeitsunfähigkeit
-
0 € mtl.bei Arbeitslosigkeit
-
1.500 € einmaligEreignisbonus
-
10.000 € einmaligSoforthilfe bei schwerer Krankheit
59,27 € mtl.
-
750 € mtl.bei Arbeitsunfähigkeit
-
500 € mtl.bei Arbeitslosigkeit
-
2.000 € einmaligEreignisbonus
-
20.000 € einmaligSoforthilfe bei schwerer Krankheit
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Mit SpardaSorgenFrei treffen Sie die richtige Wahl:
Ihre Vorteile auf einen Blick
Ihre Liquidität bleibt erhalten
SpardaSorgenFrei gleicht Ihre sinkenden Einkünfte bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit aus. Sie haben genauso viel Geld wie zuvor.
Ihr Lebensstandard bleibt erhalten
Sie können die Zahlungen so gestalten, dass Ihre Einkommenslücke im Schadensfall komplett ausgeglichen wird.
Sie müssen sich keine finanziellen Sorgen im Schadensfall machen
Knappe Kasse, spürbare Einschränkungen, Ängste um Auto, Wohnung & Co.? Mit SpardaSorgenFrei sind derartige Sorgen passé.
Sie erhalten schnelle und einfach Hilfe
Ihre finanzielle Unterstützung ist auf dem Weg zu Ihnen, wenn Sie diese wirklich benötigen. Direkt nach Eintritt des Schadens - schnell und unbürokratisch.
Sie benötigen keine Gesundheitsprüfung
Beim Abschluss schauen wir nicht auf Ihren Gesundheitszustand.
Sie können die Versicherungsleistung frei verwenden
SpardaSorgenFrei zahlt unabhängig davon, was Sie mit dem Geld anfangen. Sie bekommen das Geld und Sie entscheiden darüber. Fertig.
Eine kurze Zusammenfassung
SpardaSorgenFrei schnell erklärt
SpardaSorgenFrei ist Ihre Absicherung für laufende Kosten wie Miete, Strom und Gas, Auto, Versicherung und so weiter. So werden Ihre unversichtbaren Ausgaben auch bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, schweren Krankheiten oder im Todesfall nicht zur übermäßigen Belastung. Sie können die Höhe der Zahlungen selbst bestimmen - je nach persönlichem Bedarf.
Welche Risiken sind abgesichert?
Alle Leistungsbausteine im Überblick
Haben Sie noch eine offene Frage?
Hier gibt es Antworten auf die häufigsten Fragen
Mit SpardaSorgenFrei können Sie laufende Kosten wie Miete, Strom, Gas, Auto, Versicherungen etc. absichern. Im Schadensfall erhalten Sie eine monatliche oder einmalige Zahlung.
SpardaSorgenFrei sichert Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und schwere Krankheiten ab. Zudem leistet der Ereignisbonus eine finanzielle Soforthilfe bei Geburt des eigenen Kindes, Eintritt eines Pflegefalles oder im Todesfall.
SpardaSorgenFrei steht allen Personen unabhängig von Beruf und Familienstand offen. Das Eintrittsalter muss zwischen 18 und 64 Jahren (Vollendung des 65. Lebensjahres) liegen. Das Endalter liegt bei 66 Jahren (Vollendung des 67. Lebensjahres).
Eine Wartezeit ist der Zeitraum, für den kein Versicherungsschutz besteht und für den Sie daher keine Leistungen beanspruchen können. Sie beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Datum. Für die Risiken Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und für den Ereignisbonus beträgt sie 6 Monate. Bei schwerer Krankheit beträgt sie 12 Monate.
Eine Karenzzeit ist eine leistungsfreie Zeit nach Eintritt des Versicherungsfalles, für die Sie keine Leistungen beanspruchen können.
Karenzzeit bei Arbeitslosigkeit:
Für das Risiko Arbeitslosigkeit beträgt die Karenzzeit einen Monat. Bei einer kurzen Arbeitslosigkeit entstehen zumeist keine größeren finanziellen Probleme, da schon bald wieder ein entsprechendes Einkommen zur Verfügung steht. Auch eine mögliche Abfindung durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber kann helfen, diesen Zeitraum zu überbrücken. Finanzielle Engpässe ergeben sich in der Regel erst bei einer längerfristigen Arbeitslosigkeit.
Karenzzeit bei Arbeitsunfähigkeit:
Für das Risiko Arbeitsunfähigkeit beträgt die Karenzzeit 42 Tage. In den ersten sechs Wochen (42 Tagen) nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer noch die Lohnfortzahlung durch Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber. Daher entstehen in dieser Zeit keine finanziellen Einbußen. Schwierig wird es erst, wenn die gesetzliche Lohnfortzahlung endet und nur noch Krankengeld gezahlt wird. Genau zu diesem Zeitpunkt endet die Karenzzeit und der Leistungsanspruch setzt zur nächsten Ratenfälligkeit ein.
Für die Absicherung der Risiken Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit können Sie aus drei Paketen eine versicherte Rate bis zu 750 Euro bei Arbeitsunfähigkeit und bis zu 500 Euro bei Arbeitslosigkeit pro Monat wählen. Dabei profitieren Sie von einer dynamischen Erhöhung jährlich um 3,5% auf die ursprünglich vereinbarte Rate. Der Ereignisbonus ist je nach Paket wählbar bis zu maximal 2.000 Euro. Bei schweren Krankheiten können Sie bis zu 20.000 Euro wählen.
Bei Arbeitsunfähigkeit beträgt die Leistungsdauer maximal 12 Monate je Schaden, Mehrfachschäden sind unbegrenzt versichert. Für das Risiko Arbeitslosigkeit beträgt die Leistungsdauer maximal 12 Monate je Schaden, insgesamt maximal 36 Monate.
Nein.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Unterzeichnung des Versicherungsantrages zu dem im Versicherungsantrag genannten Datum des Versicherungsbeginns, vorbehaltlich bestehender Wartezeiten und nach Eingang des ersten Beitrags bei den Versicherern.
Arbeitsunfähigkeit:
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie als versicherte Person Ihre bisherige berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben können, sie auch nicht ausüben und keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgehen.
Arbeitslosigkeit:
Die Arbeitslosigkeit muss ohne eigenes Verschulden eingetreten sein. Leistungsvoraussetzung ist zudem eine entsprechende Meldung bei der Agentur für Arbeit und damit eine aktive Stellensuche. Sie waren mindestens sechs Monate ununterbrochen bei Ihrer letzten Arbeitgeberin oder Ihrem letzten Arbeitgeber mit einer Wochenarbeitszeit von nicht weniger als 15 Stunden sozialversicherungspflichtig angestellt. Auch als befristet angestellte Arbeitnehmerin oder befristet angestellter Arbeitnehmer sind Sie gegen Arbeitslosigkeit versicherbar. Die Versicherungsleistung ist hierbei auf die Dauer der Befristung begrenzt.
Schwere Krankheit:
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist die erstmalige Diagnose einer schweren Krankheit. Im Sinne der Versicherungsbedingungen gehören dazu Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Multiple Sklerose und Beeinträchtigungen, die eine Einstufung in Pflegegrad 2 oder höher zur Folge haben. Eine Beeinträchtigung in diesem Sinne ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht zu erwarten ist. Zudem darf die versicherte Person innerhalb von 28 Tagen nicht an der schweren Erkrankung versterben.
Ereignisbonus:
Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist der Eintritt eines der folgenden Ereignisse:
- Pflege des Lebenspartners oder eines eigenen Kindes
- Tod des Lebenspartners oder eines eigenen Kindes
- Geburt eines eigenen Kindes
Ja, auch wenn Sie im Ausland arbeiten, können Sie einen Versicherungsanspruch geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie in Deutschland Ihren ständigen Wohnsitz haben und dort Arbeitslosengeld beziehen.
Nach der Meldung des Schadensfalls setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und die erforderlichen Unterlagen bei Ihnen anfordern.
Dann schreiben Sie uns an service@meineversicherungswelt.de
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Lassen Sie sich einfach und unverbindlich in Ihrer Sparda-Bank Filiale beraten. Gerne erstellen wir Ihnen Ihr individuelles Absicherungspaket. Oder vereinbaren Sie einfach einen Termin!